Wer den Kauf einer Wohnung ins Auge gefasst hat, der sollte sich natürlich zuerst einmal nach geeigneten Objekten umsehen. Doch gleich danach sollte auch schon die Frage stehen, ob die gewünschte Immobilien wirklich in den eigenen finanziellen Rahmen passt oder ob man sich damit am Ende eventuell finanzielle übernimmt.
Schon vor den Besichtigungen einen Beratungstermin bei der Hausbank machen
Hat man das Geld für die gewünschte Wohnung selbst zur Verfügung, so ist dies natürlich optimal. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss man den Traum von der eigenen Wohnung nicht begraben. Denn hat man ein am Kaufpreis gemessenes Eigenkapital, so kann man einen Kredit bei seiner Bank beantragen. Wichtig dafür ist jedoch, dass die Bank Sicherheiten verlangen wird. Diese umfassen zum Beispiel Werte wie eine andere Immobilien oder ähnliches, damit die Bank ihr Geld in jedem Fall wieder bekommt. Weiterlesen
Im Gesetz wird bestimmt, was zu Modernisierungsmaßnahmen gehört. Generell handelt es sich dabei um Maßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum, zur Einsparung von Wasser oder Energie und zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Zu dem Begriff Modernisierung gehören keine Instandhaltung und auch keine Sanierung. Die Modernisierung ist oftmals notwendig, damit der Wohnwert von einem Objekt gesteigert oder zumindest erhalten wird. Der Vermieter kann entscheiden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt in der Mietwohnung eine Modernisierung stattfindet. Sollte die Modernisierung für die Mieter keine unzumutbare Härte bedeuten, dann müssen diese die Modernisierung dulden.
Wenn man sich entschlossen hat seine bisherige Wohnung zu kündigen, gilt es einige Fallstricke zu vermeiden und gewisse Punkte zu beachten. Egal wie lange ein Mieter in seiner Wohnung gewohnt hat, seit September 2001 braucht der Mieter nur noch eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Der Vermieter hingegen kann unter Umständen zu einer längeren Kündigungsfrist verpflichtet sein. Trotzdem sollte man vor der Kündigung in seinen Mietvertrag schauen und vor allem die exakte Anschrift der Wohnungsgesellschaft oder des Vermieters übernehmen. Die Kündigung selbst ist dann schließlich am besten per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen. Auch wenn die meisten Vermieter keinerlei Ärger machen, ist man so immer auf der sicheren Seite.