Kategorie: Wohnung

Wohnungskauf: Wer kann sich was leisten?

Wer den Kauf einer Wohnung ins Auge gefasst hat, der sollte sich natürlich zuerst einmal nach geeigneten Objekten umsehen. Doch gleich danach sollte auch schon die Frage stehen, ob die gewünschte Immobilien wirklich in den eigenen finanziellen Rahmen passt oder ob man sich damit am Ende eventuell finanzielle übernimmt.

Schon vor den Besichtigungen einen Beratungstermin bei der Hausbank machen

Hat man das Geld für die gewünschte Wohnung selbst zur Verfügung, so ist dies natürlich optimal. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss man den Traum von der eigenen Wohnung nicht begraben. Denn hat man ein am Kaufpreis gemessenes Eigenkapital, so kann man einen Kredit bei seiner Bank beantragen. Wichtig dafür ist jedoch, dass die Bank Sicherheiten verlangen wird. Diese umfassen zum Beispiel Werte wie eine andere Immobilien oder ähnliches, damit die Bank ihr Geld in jedem Fall wieder bekommt. Weiterlesen

Mieterhöhung bei Modernisierung: Was ist erlaubt?

Im Gesetz wird bestimmt, was zu Modernisierungsmaßnahmen gehört. Generell handelt es sich dabei um Maßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum, zur Einsparung von Wasser oder Energie und zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Zu dem Begriff Modernisierung gehören keine Instandhaltung und auch keine Sanierung. Die Modernisierung ist oftmals notwendig, damit der Wohnwert von einem Objekt gesteigert oder zumindest erhalten wird. Der Vermieter kann entscheiden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt in der Mietwohnung eine Modernisierung stattfindet. Sollte die Modernisierung für die Mieter keine unzumutbare Härte bedeuten, dann müssen diese die Modernisierung dulden.

Die Pflichten und Rechte von dem Vermieter und Mieter befinden sich im § 554 im BGB und hier befindet sich die Duldung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Der Vermieter muss dem Mieter die Modernisierung drei Monate vorher per Fax, per E-Mail oder per Post mitteilen. In diesem Schreiben müssen Angaben zu der Modernisierung wie der Beginn, der Umfang, die Art und die Dauer von den Arbeiten sein. Der Vermieter ist auch verpflichtet, falls es nach abgeschlossener Modernisierung zu einer Erhöhung der Miete kommen soll, den Mieter darüber zu informieren. Die dreimonatige Ankündigungsfrist entfällt nur, wenn eine Behörde die Modernisierung anordnet. Der Mieter kann der Modernisierung schriftlich widersprechen, wenn ihm eine unzumutbare Härte entsteht. Das gleiche gilt, wenn die Erhöhung der Miete eine untragbare Höhe hat. Weiterlesen

Was man bei der Wohnungskündigung beachten muss

Wenn man sich entschlossen hat seine bisherige Wohnung zu kündigen, gilt es einige Fallstricke zu vermeiden und gewisse Punkte zu beachten. Egal wie lange ein Mieter in seiner Wohnung gewohnt hat, seit September 2001 braucht der Mieter nur noch eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Der Vermieter hingegen kann unter Umständen zu einer längeren Kündigungsfrist verpflichtet sein. Trotzdem sollte man vor der Kündigung in seinen Mietvertrag schauen und vor allem die exakte Anschrift der Wohnungsgesellschaft oder des Vermieters übernehmen. Die Kündigung selbst ist dann schließlich am besten per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen. Auch wenn die meisten Vermieter keinerlei Ärger machen, ist man so immer auf der sicheren Seite. Weiterlesen