Wenn man sich entschlossen hat seine bisherige Wohnung zu kündigen, gilt es einige Fallstricke zu vermeiden und gewisse Punkte zu beachten. Egal wie lange ein Mieter in seiner Wohnung gewohnt hat, seit September 2001 braucht der Mieter nur noch eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Der Vermieter hingegen kann unter Umständen zu einer längeren Kündigungsfrist verpflichtet sein. Trotzdem sollte man vor der Kündigung in seinen Mietvertrag schauen und vor allem die exakte Anschrift der Wohnungsgesellschaft oder des Vermieters übernehmen. Die Kündigung selbst ist dann schließlich am besten per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen. Auch wenn die meisten Vermieter keinerlei Ärger machen, ist man so immer auf der sicheren Seite.
Renovierung und Wohnungsübergabe
Man sollte sich bei Wohnung Kündigung nicht auf mündliche Absprachen verlassen, sonst kann es bei der Wohnungsübergabe und bei der Auszahlung der Kaution zu finanziellen Verlusten kommen. Wieder heißt es, in den Mietvertrag schauen. Die dort getroffenen Regelungen bezüglich einer Renovierung bei Auszug haben ihre Gültigkeit, solange nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Raum für Raum wird bei der Übergabe geprüft und sollte auch in dem vereinbarten Zustand sein. Türen, die der Mieter vielleicht ausgehängt hat und im Keller oder auf dem Dachboden verstaut hat, müssen wieder in ihrem Rahmen hängen. Wurde beispielsweise eine Spüle oder eine Waschmaschine mit der Wohnung überlassen, müssen sich auch diese bei Auszug wieder in der Wohnung befinden. Anderenfalls ist man für die Beschaffung von Ersatz in der Pflicht. Falls vorhanden sollte man das Übernahmeprotokoll vom Einzug als Anhaltspunkt zurate ziehen. Oft sind dort noch Punkte aufgeführt, sogar Renovierungen, die der Vermieter noch durchführen sollte, die nie gemacht wurden. Hier können unter Umständen auch vom Mieter Kosten geltend gemacht werden.
Wer kann, vereinbart eine Vorabnahme mit dem Vermieter oder Verwalter um vielleicht vorhandene Mängel noch beseitigen zu können. Auch hierfür sollte man sich eine Checkliste unterschreiben lassen. Ist eine Vorabnahme erfolgt, kann der Abnahmetermin ruhig auf den letzten Tag des Mietverhältnisses gelegt werden. Anderenfalls sind einige Tage einzuplanen, um vorhandene Mängel zu beseitigen. Verzögert sich durch die Schuld des Mieters die Freigabe der Wohnung für den nächsten Mieter, kann es teuer werden. Man sollte anhand des Mietvertrags prüfen, ob alle überlassenen Schlüssel für Keller, Briefkasten und Wohnung vorhanden sind. Auch gilt es, nicht nur für die Wohnungsübergabe eine Checkliste zu verwenden, auch für Erledigungen, die im Rahmen des Umzugs anfallen, ist eine Liste hilfreich. Ob es nun der Stromversorger, Telefonanbieter oder die Hausratversicherung ist, es wäre ärgerlich, wenn nur einer übersehen würde. Dinge wie Kabelfernsehen, GEZ oder Zeitungsabonnements sind uns so selbstverständlich im Alltag, das bei einem Umzug nicht daran gedacht wird. Meldet man sich dann im zuständigen Bürgerbüro an, sollte man einen vorhandenen Hund gleich mit anmelden.